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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen und Verträge der COLLECTON Unternehmensgruppe. Gegenstand des Vertragsverhältnisses sind neben dem unterzeichneten Vertrag und diesen AGB´s die Service-Preisliste sowie die Hausordnung der COLLECTION in seiner jeweils gültigen Fassung. Änderungen der AGB´s können von COLLECTION jederzeit vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Homepage von COLLECTION (www.ubc-collection.com) einsehbar.

§ 2 Dieser Vertrag

1. Geltungsbereich

Dieser Vertrag entspricht der Anwendung eines Beherbergungsvertrages in der Hotellerie. COLLECTION erlaubt dem Kunden die Nutzung des Business Centers und erbringt für den Kunden Serviceleistungen auf der Grundlage eines gesondert abgeschlossenen Vertrages, dessen Vereinbarungen und Konditionen nebst den in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Vereinbarungen, ergänzt durch die Hausordnung, gelten. Dieser Vertrag ist untergeordnet zu jedem Vertragsverhältnis zwischen COLLECTION und dem Vermieter des Business Centers.

2. Vertragsparteien

Der Kunde verpflichtet sich, die Services von COLLECTION bzw. die angemieteten Räumlichkeiten nur unter der im Vertrag angegebenen Firma oder unter einem anderen, vorher mit COLLECTION abgestimmten Namen, zu nutzen. Dem Kunden ist es untersagt, zwar mit denselben Personen, aber unter einer anderen Firma oder einem anderen Namen die Räumlichkeiten, Arbeitsplätze und sonstigen Dienstleistungen von COLLECTION zu nutzen.

3. Vertragsbeginn /Dauer

Der Vertrag beginnt entsprechend des im unterzeichneten Vertrag eingetragenen Datums und ist für die im Vertrag vereinbarte Dauer gültig. Er verlängert sich automatisch um den im Vertrag festgelegten Zeitraum. Hierbei gilt für alle Zeiträume der jeweils letzte Tag des Monats in dem diese auslaufen würden.

Verschiebt sich der festgelegte Vertragsbeginn, aufgrund nach Vertragsabschluss eintretender Umstände, wird der Kunde bis zur tatsächlichen Übergabe der Büroräumlichkeiten von der Zahlung der Servicevergütung entbunden. Es bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber COLLECTION wegen Verzugs bzw. Gewinnentfalls. Verzögert sich der Termin um mehr als drei Monate, kann der Kunde diesen Vertrag fristlos kündigen.

4. Kündigung / Pflichten bei Vertragsende

Kündigungen müssen dem anderen Vertragspartner unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist jeweils zum Monatsende schriftlich per Brief, Telefax oder Email zugegangen sein. Ausschlaggebend für die Wirksamkeit der Kündigung ist der Eingang beim Vertragspartner und nicht der Zeitpunkt des Versands.

COLLECTION ist außerdem zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn der Vertragspartner seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Hierzu zählen u.a. folgende Gründe: mehr als zweiwöchiger Verzug mit einer Zahlung, die vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung nicht bis zum Vertragsbeginn geleistet wurde, Verstöße gegen die Hausordnung und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sitten-, straf- oder ordnungswidriger Geschäftsgegenstand oder Verhalten des Vertragspartners innerhalb des Mietobjektes, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, die Beantragung eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens, Verstöße gegen Konkurrenzschutzklauseln, die grobe Verletzung vertraglicher Treue- und Nebenpflichten.

Im Falle einer fristlosen Kündigung ist COLLECTION berechtigt, dem Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den vertragsgegenständlichen Büroräumen zu untersagen. Diese Bestimmungen gelten für fristgerechte Kündigungen nach Ablauf der Kündigungsfristen entsprechend.

Kündigt COLLECTION dem Kunden fristlos, werden bei Verträgen mit Befristung die für die gesamte Laufzeit des Vertrags noch ausstehenden monatlichen Vergütungen als Schadensersatz sofort fällig und zahlbar. Bei unbefristeten Verträgen werden drei Monate als Berechnungsgrundlage für Schadensersatzforderungen pauschal festgesetzt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Kunde verpflichtet sich,  nach Vertragsende jeglichen Gebrauch der Geschäftsadresse nebst etwaiger Bestandteile zu unterlassen. Andernfalls wird COLLECTION Schadensersatz gegenüber dem Kunden so lange geltend machen, bis die Inanspruchnahme endet. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach der Höhe der vertraglich vereinbarten Vergütung. Der Zeitpunkt der Beendigung ist seitens des Kunden nachzuweisen.

Besonderheiten bei einer Büroanmietung: 
Im Falle der fristlosen Kündigung eines angemieteten Raumes ist COLLECTION berechtigt, den Büroraum auf Kosten des Kunden räumen zu lassen und anderweitig zu nutzen, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Tagen nach Eingang der Kündigung das Büro räumt. Darüber hinaus ist COLLECTION berechtigt, jedem fristlos gekündigten Kunden den Zutritt zur Büroanlage und den angemieteten Räumlichkeiten zu untersagen, lediglich zum Abwickeln der Räumung wird ein Betreten gestattet. Die gesetzlichen Regelungen über das Vermieterpfandrecht finden Anwendung.

Der Kunde ist verpflichtet, bei Beendigung der Vertragslaufzeit, bei Kündigung oder fristloser Kündigung die angemieteten Räumlichkeiten termingerecht zu räumen und in den Zustand der Übernahme zurück zu versetzen. Andernfalls wird COLLECTION eine Schadensersatzpauschale in Höhe von drei monatlichen Servicevergütungen an den Kunden berechnen. Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Eine weitergehende Schadenersatzforderung seitens COLLECTION bleibt hiervon unberührt.

Gibt der Kunde die angemieteten Räumlichkeiten vor dem vereinbarten Vertragsende an COLLECTION zurück, hat der Kunde bis zum Ablauf des vereinbarten Vertragsendes alle vertraglichen Pflichten zu erfüllen.
Es wird für einen Zeitraum von drei Monaten unmittelbar nach Ende des Büroservicevertrages bzw. nach Auszug aus den Räumlichkeiten für den Kunden ein Virtual Office Standard (Post-, Telefon- und Faxadresse) eingerichtet. Hierfür wird dem Kunden eine zusätzliche monatliche Grundgebühr in Rechnung gestellt, deren Höhe sich nach der aktuellen Preisliste richtet.

5. Sonstiges

1. COLLECTION ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen in einem anderen Business-Center zu erbringen bzw. das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, falls die Leistungen nicht in dem im Vertrag genannten Business Center erbracht werden können. Außerdem ist COLLECTION berechtigt, dem Kunden jederzeit ein anderes entsprechend großes Büro im gleichen Business Center zuzuweisen. In diesen Fall wird COLLECTION den Kunden rechtzeitig informieren. Der Kunde verpflichte sich im Falle einer Kündigung keine Schadensersatzansprüche gegenüber COLLECTION geltend zu machen.
2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass COLLECTION im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten des Kunden an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, übermittelt.

§ 3 Rechte und Pflichten

1. Mitarbeiter

Der Kunde verpflichtet sich, keine Mitarbeiter von COLLECTION während oder unmittelbar im Anschluss an ihre Beschäftigung bei COLLECTION oder vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung dieses Vertrages abzuwerben, durch Dritte abwerben zu lassen und einzustellen. Im Falle einer Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine Vertragsstrafe in der dreifachen Höhe des zuletzt an den Mitarbeiter gezahlten Bruttomonatsgehaltes an COLLECTION zu entrichten.

2. Betreten der Mieträume durch COLLECTION

COLLECTION darf die Räumlichkeiten des Kunden in bereits eingetretenen Notfällen oder bei drohender Gefahr, zur Prüfung ihres Zustandes, zum Zwecke der Instandhaltung sowie Überprüfung der technischen Anlagen (z. B. Brandmelder) oder aus anderen wichtigen Gründen jederzeit betreten. Ist der Servicevertrag fristgerecht gekündigt, erteilt der Kunde COLLECTION zum Zwecke der Weitervermietung der Räumlichkeiten nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten den Zutritt. Des Weiteren erteilt der Mieter dem von COLLECTION beauftragten Reinigungsunternehmen pauschal die Erlaubnis zum Betreten der Räume zum Zwecke der Reinigungsarbeiten.

§ 4 Nutzung der Geschäftsadresse und Mieträume

Die gemäß Vertrag angemieteten Büroräumlichkeiten dürfen nicht als Laden- und Geschäftslokale, sondern ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Ebenso wird dem Kunden eine Untervermietung bzw. jegliche sonstige Gebrauchsüberlassung  an Dritte untersagt.

Die Nutzung der Geschäftsadresse durch den Kunden ist ausschließlich im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen COLLECTION und dem Kunden erlaubt. Eine Nutzung des Namen COLLECTION Business Center, insbesondere in Adressangaben, ist dem Kunden untersagt.

Der Kunde ist alleine für die rechtliche, insbesondere Gewerbe-, Register-, Standes-, Wettbewerbs-, und steuerrechtliche Zulässigkeit seiner Verwendung der Adresse des Business Centers verantwortlich. Gleiches gilt für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Nutzung der Geschäftsadresse. COLLECTION übernimmt ferner keine Gewähr für den Eintritt jedweden mit dieser Nutzung bezweckten Erfolgs.

Der Kunde verpflichtet sich, vor Einzug in die Räumlichkeiten eine Betriebs- und Bürohaftpflichtversicherung abzuschließen, die Personen und Sachschäden, die durch seinen Geschäftsbetrieb verursacht werden, abdeckt. Ebenso ist der Kunde verpflichtet, eventuelle Beschädigungen und/oder Verluste von eingebrachten Gegenständen im Büro und/oder Technikraum mitzuversichern. Der Versicherungsschutz muss auch die Schäden umfassen, die eigene Mitarbeiter des Kunden bei der dienstlichen Verrichtung verursachen. Auf Verlangen von COLLECTION hat der Kunde den Abschluss der Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

§ 5 Haftung der COLLECTION

COLLECTION haftet nur für diejenigen Schäden, die der Kunde durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens COLLECTION oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadensersatzbetrag begrenzt, welcher sich nach der landesspezifischen Versicherungspolice richtet. Eine Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden seitens COLLECTION ist ausgeschlossen. Darüber hinaus haftet COLLECTION nicht für Folgendes: Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände wie z.B. Streik, Aussperrung, höhere Gewalt oder technische Missstände; für Übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen sowie evtl. Verzögerungen bei der Übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder anderer Übermittlungsstellen, auf die COLLECTION keinen Einfluss hat. Ebenso ist die Haftung seitens COLLECTION ausgeschlossen für Ansprüche, die auf inhaltlichen Fehlern bei der Bearbeitung von nur mündlich oder fernmündlich erteilten Aufträgen und Mitteilungen beruhen, die auf andere Auftraggeber des Kunden beruhen sowie darauf beruhen, dass von dem Kunden oder in seinem Auftrag benutzte, entwickelte, gefertigte, vertriebene, geänderte oder empfohlene EDV-Programme und/oder EDV-Systeme (Software/Hardware) Kalenderdaten nicht oder nicht richtig erkennen oder nicht richtig verarbeiten. Dies gilt insbesondere für Haftpflichtansprüche, die bei Änderungs-, Prüfungs- und Wartungsarbeiten sowie bei Beratungen/Bewertungen auf eine Unterlassung zurückzuführen sind. Eine Haftung von COLLECTION für Gewinnentfall des Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Kunde verpflichtet sich, einen Schaden, für den er COLLECTION ersatzpflichtig machen will, COLLECTION unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen.

§ 6 Persönliche Haftung des Kunden

Der Kunde haftet persönlich und unbeschränkt für alle Forderungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem von ihm unterzeichneten Vertrag.

Sollte der Kunde seinen Betrieb teilweise oder ganz veräußern, bedarf es aufgrund des Vertragsübergangs auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen Vereinbarung mit COLLECTION. Ein Anspruch auf Übergang dieses Vertrages besteht nicht. Die persönliche Haftung des Kunden bleibt bestehen, sollte es keine Übergangsvereinbarung geben.

Der Kunde übernimmt die Haftung für sämtliche Schäden, die durch ihn, seine Angehörigen, Mitarbeiter, Lieferanten und Handwerker schuldhaft oder fahrlässig verursacht werden. Verursachte Schäden sind COLLECTION gegenüber unverzüglich anzuzeigen.

Sollten Haftungsansprüche des Kunden gegenüber COLLECTION im Falle der Ablehnung durch COLLECTION oder deren Versicherungsgesellschaft nicht binnen drei Monaten nach Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden, erlöschen diese.

§ 7 Kosten

1. Rechnungsversand

COLLECTION stellt dem Kunden bei Fälligkeit eine Rechnung, welche in elektronischer Form per Email übermittelt wird, soweit dies den jeweiligen steuerrechtlichen Vorschriften genügt. Der Kunde kann auf Wunsch eine Rechnung postalisch zugesandt bekommen, hierfür berechnet COLLECTION ein Entgelt pro Rechnung. Die Kosten hierfür sind der aktuell gültigen Preisliste zu entnehmen.

2. Fensterreinigung

Die Fensterreinigung – hierzu zählt die Innen- und Aussenreinigung der Fenster sowie eventuell vorhandener Glasschwerter - ist in der vertraglich vereinbarten Monatspauschale nicht inkludiert. Diese wird nach Durchführung durch eine vom Eigentümer des Objektes beauftragte Fachfirma anteilig an den Kunden umgelegt. Die Gebühr pro Fenster beträgt EURO 9,00 zzgl. gesetzl. MwSt.

3. Verzugszinsen / Gebühren

COLLECTION ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkte über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt. Des Weiteren wird COLLECTION im Falle einer Rückbelastung oder Rücklastschrift oder der Ablehnung einer Kreditkarte oder die mangelnde Deckung eines hingegebenen Schecks seitens des Kunden eine Gebühr in Höhe von EUR 60,00 zzgl. gesetzl. MwSt. pro Vorgang erheben.

4. Nichtteilnahme am SEPA- bzw. Kreditkartenverfahren / Gebühren

COLLECTION ist berechtigt, eine Gebühr in Höhe von EUR 60,- zzgl. gesetzl. MwSt. pro Vorgang zu berechnen, wenn der Kunde entgegen der vertraglichen Vereinbarung zur Teilnahme am SEPA- bzw. Kreditkartenverfahren per Überweisung zahlt.

§ 8 Sicherheitsleistung

Der Kunde leistet unverzüglich bei Vertragsabschluss eine Sicherheits-leistung in Höhe des ein- bis dreifachen vertraglich vereinbarten monatlichen Brutto-Pauschalbetrages – abhängig vom gewählten Produkt. Dieser Betrag wird seitens COLLECTION zinslos verwaltet und dient als Sicherheit für die Durchführung der vertraglichen Verpflichtungen. Bis zur vollständigen Zahlung der Sicherheitsleistung ist COLLECTION berechtigt, die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen bzw. den Zugang zu den Büroräumlichkeiten zu verweigern. Die Sicherheitsleistung haftet für alle Ansprüche von COLLECTION gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Kunde erhält die Sicherheitsleistung nach Vertragsende zurück, wenn er dies schriftlich anzeigt und sämtliche Forderungen, wie Zahlung der Servicevergütung, Instandsetzungskosten, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten, welche aufgrund der Geltendmachung und/oder der Abwehr von Ansprüchen seitens COLLECTION gegenüber dem Kunden entstanden sind, beglichen sind.

COLLECTION behält sich vor, die Hinterlegung einer erhöhten Sicherheitsleistung zu verlangen, wenn die ausstehenden Beträge über der verwalteten Sicherheitsleistung liegen oder der Kunde fällige Gebühren wiederholt bei Fälligkeit nicht bezahlt hat.

§ 9 Rechtsnachfolge

Beim Tod des Kunden tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderungen im Bereich von COLLECTION wird der Vertrag nicht berührt.

§ 10   Energiekostenpauschale

COLLECTION behält sich vor, bei stark ansteigenden Energiekosten, auch diejenigen Kosten, die seitens Drittdienstleistern an COLLECTION umgelegt werden, anteilig an den Kunden weiterzubelasten. COLLECTION wird den Kunden rechtzeitig über die zusätzlichen Kosten informieren.

§ 11 Umsatzsteuer

Gilt für Deutschland:

COLLECTION hat für die Vermietung der überlassenen Räume gem. § 9 USTG auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 a) USTG verzichtet (Umsatzsteueroption). Auf Grund dessen ist vom Kunden zusätzlich zur Vergütung die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zu zahlen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Umsatzsteueroption des Vermieters nur unter den in § 9 Abs. 2 USTG genannten Voraussetzungen zulässig ist. Im Hinblick darauf treffen die Parteien die nachfolgenden Vereinbarungen:

Der Kunde versichert, dass er Unternehmer im Sinne des USTG ist und die Leistungen von COLLECTION im Rahmen seines Unternehmens bezieht. Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Räume ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Kunde ist verpflichtet, COLLECTION unaufgefordert zu informieren, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, COLLECTION stets auf jederzeitiges Anfragen unverzüglich diejenigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die es COLLECTION ermöglichen, ihrer Nachweispflicht gemäß § 9 Abs. 2 USTG gegenüber den Finanzbehörden nachzukommen. Sollten sich beim Kunden Umstände ergeben, die die Zulässigkeit der Umsatzsteueroption von COLLECTION betreffen, ist der Kunde verpflichtet, COLLECTION hierüber unverzüglich – bei nachträglicher Kenntnis auch mit Wirkung für die Vergangenheit – zu informieren. Sollte der Kunde gegen die hier geregelten Verpflichtungen verstoßen, hat der Kunde COLLECTION alle dadurch entstehenden Schäden und sonstigen Nachteile zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere auch daraus folgende Zahlungsverpflichtungen seitens COLLECTION gegenüber dem Vermieter von COLLECTION (Eigentümer), dessen Schaden insbesondere darin liegen kann, dass der Eigentümer den Vorsteuerabzug auf die Baukosten bzw. den Erwerb des Objektes beim Finanzamt im Rahmen des § 15a USTG (zeitanteilig und flächenanteilig) korrigieren muss.

Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Diese beginnt jedoch frühestens mit dem Zeitpunkt, in dem eine Steuerfestsetzung auf der Grundlage des § 15a USTG gegenüber COLLECTION erfolgt oder mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter von COLLECTION (Eigentümer) seinerseits entsprechende Ansprüche gegenüber COLLECTION geltend macht, wobei es auf den späteren Zeitpunkt ankommt.

Gilt für Österreich:

COLLECTION hat für die Vermietung der überlassenen Räume gem. § 6 Abs. 2 USTG auf die Umsatzsteuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 16) USTG verzichtet (Umsatzsteueroption). Auf Grund dessen ist vom Kunden zusätzlich zur Vergütung die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zu zahlen. Dem Kunden ist bekannt, dass die Umsatzsteueroption des Vermieters nur unter den in § 6 Abs. 2 USTG genannten Voraussetzungen zulässig ist. Im Hinblick darauf treffen die Parteien die nachfolgenden Vereinbarungen:

Der Kunde versichert, dass er Unternehmer im Sinne des USTG ist und die Leistungen von COLLECTION im Rahmen seines Unternehmens bezieht. Der Kunde verpflichtet sich, die überlassenen Räume ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Der Kunde ist verpflichtet, COLLECTION unaufgefordert zu informieren, wenn diese Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, COLLECTION stets auf jederzeitiges Anfragen unverzüglich diejenigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die es COLLECTION ermöglichen, ihrer Nachweispflicht gemäß § 18 USTG gegenüber den Finanzbehörden nachzukommen. Sollten sich beim Kunden Umstände ergeben, die die Zulässigkeit der Umsatzsteueroption von COLLECTION betreffen, ist der Kunde verpflichtet, COLLECTION hierüber unverzüglich – bei nachträglicher Kenntnis auch mit Wirkung für die Vergangenheit – zu informieren. Sollte der Kunde gegen die hier geregelten Verpflichtungen verstoßen, hat der Kunde COLLECTION alle dadurch entstehenden Schäden und sonstigen Nachteile zu erstatten. Hierzu zählen insbesondere auch daraus folgende Zahlungsverpflichtungen seitens COLLECTION gegenüber dem Vermieter von COLLECTION (Eigentümer), dessen Schaden insbesondere darin liegen kann, dass der Eigentümer den Vorsteuerabzug auf die Baukosten bzw. den Erwerb des Objektes beim Finanzamt im Rahmen des § 12 Abs. 10 bis 12 USTG (zeitanteilig und flächenanteilig) korrigieren muss.

Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist. Diese beginnt jedoch frühestens mit dem Zeitpunkt, in dem eine Steuerfestsetzung auf der Grundlage des § 12 Abs. 10 bis 12 USTG gegenüber COLLECTION erfolgt oder mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter von COLLECTION (Eigentümer) seinerseits entsprechende Ansprüche gegenüber COLLECTION geltend macht, wobei es auf den späteren Zeitpunkt ankommt.

§ 12 Schriftformerfordernis

Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Vertragsparteien (Vertragsergänzungen, -änderungen, -streichungen und- kündigungen etc.) bedürfen der Schriftform. Auch die Abbedingung der Schriftform bedarf der Schriftform.

Etwaige Zusatzvereinbarungen und Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn COLLECTION diese schriftlich bestätigt hat.

§ 13 Salvatorische Klausel / Vertragssprache

Sollte eine Klausel in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine Klausel ersetzt, die den Interessen und dem Willen beider Vertragsparteien am nächsten kommt.

Vertragssprache ist Deutsch. Weitere Sprachen sind nur als Übersetzungshilfe zu sehen.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gilt für Deutschland:

Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertrag ist das Business-Center von COLLECTION, in dem die Serviceleistungen erbracht werden.
Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist das Amtsgericht Bocholt in Westfalen/Deutschland.

Gilt für Österreich:

Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertrag ist das Business-Center von COLLECTION, in dem die Serviceleistungen erbracht werden.
Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist das Bezirksgericht Wien in Österreich.

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Kostenfrei aus dem deutschen Netz. In Österreich: 01 25 30 02 50 (Ortstarif)

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